Trümner & Spannknebel GbR

Steuerberatungskanzlei in Stadtallendorf
 

Wirtschaftliche Maßnahmen

Der vielleicht schwierigste Teil!

Update 27.03.2020

Aktualisierter Flyer über KUG

Informationen Liquiditätshilfen

Unterstützungsmaßnahme des Landes


UPDATE 25.03.2020:

der Bund und die Länder haben ein Zuschussprogramm entwickelt, dass als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgestaltet wird.

Die Beantragung kann wahrscheinlich ab Montag, 30.03.2020 online beim Regierungspräsidium Kassel durchgeführt werden. Bitte informieren Sie sich in den aktuellen Tagesmedien ebenfalls über die Möglichkeiten.


Durch die Neuregelungen der EZB werden nun Schutzmechanismen für Banken gelockert, so dass alle Kreditinstitute in die Lage versetzt werden sollen, bestehende Darlehen variabler handhaben zu können oder leicht neue Darlehen vergeben zu können.

Hier gilt: Reden Sie mit Ihrer Bank!

 

Trotz Darlehen, Zuschüssen etc. werden viele Selbständige einen Verdienstausfall erleiden müssen. So hart es klingt: in den meisten Fällen ist dies das unternehmerische Risiko, welches jeder Selbständige zu tragen hat.

Falls jedoch eine behördliche Anordnung ausgesprochen wird und Sie sich in Quarantäne begeben müssen, greift das Infektionsschutzgesetz. Dies regelt, dass Sie als Selbständiger eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe eines Zwölftel des Vorjahreseinkommens laut Steuerbescheid erhalten können. Details dazu finden Sie beispielsweise hier oder direkt auf dieser Seite 

Sehr viel schwieriger gestaltet es sich bei Existenzgründern, die z.B. noch kein Jahr ihr Gewerbe ausüben, oder die im vergangenen Jahr (geplante) Anlaufverluste erlitten haben. Welche Regelungen es hierzu geben wird und wie ein "angemessener Teil der Fixkosten" zu ermitteln ist, bleibt abzuwarten.

Hier sei nochmals erwähnt, dass Anträge spätestens drei Monate nach Ende der behördlichen Maßnahme gestellt werden müssen.