Das Landgericht Bamberg hat einem Unternehmen die Aussage in einer Zeitschriftenannonce verboten: „11 % mehr Haare in nur 16 Wochen durch Bio-H-Tin-Kapseln” (Az. 13 O 431/23).
Das Pharmaunternehmen hatte mit einer Anzeige in einer Frauenzeitschrift für sein Produkt „Bio-H-Tin“ geworben. „Damit dünner werdendes und kraftloses Haar nicht zur Sorge wird: Bio-H-Tin unterstützt die Grundversorgung der Haarwurzel und somit das gesunde Haarwachstum von innen heraus.“ Das vermeintliche Ergebnis: „11 % mehr Haare in nur 16 Wochen“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Werbung als irreführend kritisiert.
Das Gericht gab dem vzbv Recht. Beide Passagen der streitgegenständlichen Werbung verstoßen gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Demnach dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen sind. Damit sollen Verbraucher vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden. Die strittige Werbung enthalte nicht nur rein kosmetische, sondern gesundheitsbezogene Aussagen. Sie seien allesamt so zu verstehen, dass die Einnahme des Produkts die Struktur der Haare durch Einwirkung auf deren Wurzeln verbessere und es im Ergebnis zu einer Steigerung des Haarwuchses und daher der Haarmenge und -fülle komme. Damit werde ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr der Kapseln und einem gesunden Haarwachstum behauptet. Für diese Behauptungen fehle die erforderliche Zulassung. Anerkannt sei lediglich, dass die Inhaltsstoffe Biotin, Zink und Selen einen Beitrag „zur Erhaltung normaler Haare“ leisten. Es sei aber keine Rede davon, dass sie das gesunde Haarwachstum von innen heraus beeinflussen. Erst recht fehle es an einer Grundlage für die Angabe einer konkreten Wachstumsrate von 11 % binnen 16 Wochen. Die Werbung sei irreführend. Sie vermittle den Eindruck, das Haarvolumen werde allein durch die Einnahme der Kapseln innerhalb kürzester Zeit erheblich zunehmen. Tatsächlich sei das nicht gewährleistet.
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