Bei einem Sturz bei der Aberntung eines Kirschbaums auf einer bewirtschafteten Obstwiese mit 48 Bäumen mit Most- und Tafelobst kann ein Arbeitsunfall anzuerkennen sein, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer „Wie-Beschäftigung“ stattfand, es sich also nicht nur um eine reine Gefälligkeitsleistung im Rahmen der Freundschaft handelte.
mehrBei der Vergleichsrechnung zur Prüfung auf das Vorliegen einer verfassungswidrigen inländischen Doppelbesteuerung von Renteneinkünften sind Beiträge nicht zu berücksichtigen, welche sich aufgrund eines fehlenden inländischen Wohnsitzes in Deutschland steuerlich nicht ausgewirkt haben können.
mehrWenn eine bisher gewerblich geprägte, Immobilien vermietende GmbH & Co. KG nicht mehr nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist, weil ein Kommanditist zum Geschäftsführer bestellt wird, führt diese sog. Entprägung zu einer Entnahme der Grundstücke aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zum Teilwert und zu einer Änderung der AfA-Bemessungsgrundlage und damit zu einer Änderung der nach der Entprägung erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch der Folgejahre.
mehrVermieter fordern teilweise eine Mieterhöhung, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgeht, und begründen dies mit der gestiegenen Inflation seit Erlass des Mietspiegels („Stichtagszuschlag“). Das Landgericht München I hat dem jetzt deutliche Grenzen gesetzt.
mehrDer Unfall eines forstwirtschaftlichen Unternehmers im Nebenerwerb bei Verrichtung einer Tätigkeit, die dem eigenwirtschaftlichen Bereich des Versicherten zuzuordnen ist, stellt keinen Arbeitsunfall dar.
mehr„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (z. B.: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke und unterliegen daher dem Regelsteuersatz.
mehrEin Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt.
mehrDie Gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für ein Exoskelett nicht übernehmen, wenn die im Hilfsmittelverzeichnis genannte Indikation nicht erfüllt ist.
mehrDie Feststellung eines GdB (Grad der Behinderung) bzw. der Voraussetzungen der begehrten Merkzeichen unterliegt den Grundsätzen objektiver Beweislast des Antragstellers. Führt sein Verhalten zur Aufhebung einer angeordneten Begutachtung, geht dies zu seinen Lasten.
mehrIm Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann u. a. von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Steuererstattung ergibt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Trümner & Spannknebel GbR
Marktstraße 1
35260 Stadtallendorf
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