Ein sich aufschaukelnder Anhänger ist nicht mangelhaft, wenn das als Mangel gerügte Aufschaukeln mit einfachen Maßnahmen verhindert werden kann. Ein gewerblicher Käufer muss das Fahrverhalten des Anhängers innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Auslieferung des Anhängers prüfen, um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren.
mehrEine Fluggesellschaft darf sich in ihren Vertragsbedingungen nicht pauschal vorbehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn Kunden die gebuchten Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten.
mehrDas Finanzgericht Köln entschied zur Versicherungsteuerfreiheit einer Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem „Multi-Risk-Tarif” zusammengefasst sind.
mehrDas Finanzgericht Münster entschied zum Erlass der auf einen Veräußerungsgewinn von GmbH-Anteilen entfallenden Kirchensteuer unter Berufung auf eine kirchliche Erlassregelung.
mehrZwei Geflüchtete, die gegen Einschränkungen durch die Bezahlkarte für Asylbewerber geklagt haben, bekamen Recht. In Eilverfahren wies das Gericht die Kommune an, den beiden Klägerinnen ihre monatlichen Unterstützungsleistungen künftig wieder auf ihr Konto zu überweisen – statt sie nur über die Bezahlkarte zur Verfügung zu stellen.
mehrDie Stadt Friedberg wurde dazu verurteilt, ein Grundstück wieder mit einer öffentlichen Straße zu verbinden und dessen Erreichbarkeit für den Kraftfahrzeugverkehr herzustellen. Der Anspruch umfasse insbesondere, dass das Grundstück sicher und vorschriftsgemäß für Lastkraftwagen und Rettungsdienste erreichbar sei.
mehrIm Jahr 2020 wurden in einem Abstrich-/Testzentrum für den Erregernachweis des Corona-Virus Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und nicht solche aus Gewerbebetrieb erzielt.
mehrEs bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2020, ob die Norm mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
mehrEine Infektion mit dem COVID-19-Virus kommt grundsätzlich als Unfallereignis in Betracht. Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls muss jedoch der Vollbeweis vorliegen, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich in der Arbeit zugetragen hat.
mehrTexte, die dem Absatz von Drittprodukten dienen, müssen schon im Teaser einen Hinweis auf die Werbepartnerschaft enthalten.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Trümner & Spannknebel GbR
Marktstraße 1
35260 Stadtallendorf
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