Das Vergleichspreisverfahren gemäß § 183 Abs. 1 BewG und das Vergleichsfaktorverfahren gemäß § 183 Abs. 2 BewG sind gleichrangig nebeneinanderstehende Verfahren, zu deren Anwendung das Finanzamt sich nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden kann. Ein Vorrang des Vergleichspreisverfahrens besteht nicht.
mehrGelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Einkommensteuerpflicht.
mehrLiefert der Händler ein bestelltes Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
mehrWenn ein Beamter über die Teilzeitquote hinaus Dienst verrichtet, um diese Zeit auf einem Lebensarbeitszeitkonto anzusparen, führt dies im Fall der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der “erdienten” Freistellung grundsätzlich nicht zur versorgungsrechtlichen Berücksichtigung.
mehrAm 3. September 2024 startet das neue Förderprogramm “Jung kauft Alt”, das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite.
mehrIm Rahmen von Betriebsprüfungen kommt es immer wieder vor, dass die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungen für vorgeblich betrieblich genutzte Pkws der oberen Luxusklasse beanstandet und danach korrigiert werden.
mehrAufwendungen für eine Adoption stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar.
mehrFür die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erhält der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ohne entsprechende Regelungen keine Sondervergütung.
mehrDem Erwerber einer Grillpfanne steht kein Schadensersatz zu, wenn sein Kochfeld durch die Pfanne zerkratzt wird, wenn er gegen die ihm obliegende „Sorgfaltspflicht in eigenen Angelegenheiten“ derart gravierend verstoßen hat, dass sein Mitverschulden sich „anspruchsvernichtend“ auswirkt.
mehrDer Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob die Berücksichtigung eines Verlusts aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ausscheidet, wenn an einer Tierhaltungsgemeinschaft eine Personengesellschaft beteiligt ist, deren einzelne Gesellschafter nicht alle über Vieheinheiten verfügen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Trümner & Spannknebel GbR
Marktstraße 1
35260 Stadtallendorf
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