Das Landgericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob eine Schönheitsreparaturklausel wirksam ist, welche dem Mieter auferlegt, die “Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen” zu streichen.
mehrZahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein, dessen Mitglied und Vorstandsvorsitzender der Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, können eine verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person darstellen.
mehrIm Geschäftsverkehr gilt eine E-Mail dann als zugegangen, wenn sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Wann die E-Mail tatsächlich zur Kenntnis genommen wird, ist dabei unerheblich.
mehrDas Finanzgericht Nürnberg hatte zu entscheiden, ob die Errichtung einer Photovoltaikanlage eine gewerbliche Infektion der Einkünfte einer im Übrigen nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft darstellen kann.
mehrAuch eine planmäßig und freiwillig durchgeführte Impfung kann ein Arbeitsunfall sein, wenn sie zu einer Impfkomplikation und einem Gesundheitserstschaden führt und in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.
mehrEiner schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können. Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage scheint nach EU-Recht zu kurz zu sein.
mehrDer Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob die Familienkasse berechtigt und verpflichtet ist, trotz Verlustfeststellung durch die Ausländerbehörde die Freizügigkeitsberechtigung eines Unionsbürgers zu prüfen, festzustellen und Kindergeld festzusetzen.
mehrFür die Steuerbarkeit muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet.
mehrDer Eigentümer eines Einfamilienhauses kann keine Verletzung seiner Rechte durch eine für das Nachbargrundstück erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines dreigeschossigen Wohngebäudes mit 10 Wohneinheiten geltend machen, nachdem dort vorher nur ein Einfamilienhaus stand, wenn das Bauvorhaben seiner Art nach im Einklang mit der von Wohnbebauung geprägten Umgebung steht.
mehrEine neue Broschüre des Finanzministeriums Baden-Württemberg fasst wichtige steuerliche Regelungen für Menschen mit Behinderung zusammen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Trümner & Spannknebel GbR
Marktstraße 1
35260 Stadtallendorf
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