Die Schätzung des Umfangs der ausbezahlten Arbeitslöhne bei einem Fliesenleger, der den Umsatz nicht allein mit seinen Arbeitnehmern im erklärten Umfang erbracht haben kann, ist rechtmäßig.
mehrWenn ein Steuerpflichtiger schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt überträgt, ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mitzuübertragen, kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen.
mehrIn einem Fall der Arzthaftung nahm das Oberlandesgericht Hamm Stellung zur Frage, welche Erfahrungen der aufklärende Arzt bei einer Operation mit besonderen Risiken haben muss.
mehrDas Oberlandesgericht Hamm hatte in einem Fall der Arzthaftung zu den Anforderungen an die Aufklärung zu entscheiden, wenn neben einer Operation auch eine konservative Behandlung in Betracht kommt.
mehrDas Finanzgericht Baden-Württemberg hatte zur Entstehung von Grunderwerbsteuer aufgrund der Übertragung von Anteilen einer GmbH i. L. auf einen Gesellschafter zu entscheiden.
mehrWenn ein Flug annulliert wird, kann ein davon betroffener Fluggast ohne Fristsetzung einen Ersatzflug buchen, wenn die Fluggesellschaft keine Ersatzbeförderung anbietet.
mehrDie Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt.
mehrDas Finanzgericht Nürnberg hat zur Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuer für Hybrid-Fahrzeug ohne Plug-in-Lademöglichkeit Stellung genommen.
mehrDas Finanzgericht Bremen hatte zur Kindergeldanspruchsberechtigung zu entscheiden, insbesondere zum Wechsel der Haushaltszugehörigkeit bei zunächst probeweisem und später endgültigem Umzug des Kindes in den Haushalt des anderen Elternteils.
mehrDie Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Trümner & Spannknebel GbR
Marktstraße 1
35260 Stadtallendorf
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